In Basel-Stadt spielt die Einkommenssteuer eine zentrale Rolle, wenn es um die finanzielle Belastung von Privatpersonen geht. Wer in Basel-Stadt wohnt oder arbeitet, muss sich früher oder später
mit der Steuererklärung auseinandersetzen. Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die sich von anderen Kantonen unterscheiden. Wir möchten einen Überblick über die Einkommenssteuer
Basel-Stadt geben und auf wichtige Punkte wie den Steuerfuss, die Vermögenssteuer, den Online-Service der Steuerverwaltung und hilfreiche Tools wie den Steuerrechner eingehen.
Die Einkommenssteuer in Basel-Stadt basiert auf dem steuerbaren Einkommen, das sich aus Lohn, Renten, Kapitalerträgen und weiteren Einkünften zusammensetzt. Von diesem Einkommen können verschiedene Abzüge vorgenommen werden, beispielsweise für Berufsauslagen, Versicherungsprämien oder Krankheitskosten. Nach Abzug dieser Kosten ergibt sich das steuerbare Einkommen, das als Grundlage für die Steuerberechnung dient.
Die Steuerverwaltung Basel-Stadt stellt eine aktuelle Einkommensteuer Basel-Stadt Tabelle zur Verfügung, mit der sich die Steuerlast einschätzen lässt. Je nach Höhe des
steuerbaren Einkommens steigt der Steuersatz progressiv an. Das bedeutet: Wer mehr verdient, zahlt prozentual auch mehr Steuern. Dabei gilt es zu beachten, dass die Einkommenssteuer sowohl auf
kantonaler als auch auf kommunaler Ebene erhoben wird.
Ab Steuerperiode 2024
Der Tarif A (Grundtarif) ist anwendbar für: alleinstehende Personen (sofern nicht wegen Unterhaltspflichten dem Tarif B unterstehend).
Ab Steuerperiode 2024
Der Tarif B ist anwendbar für:
verheiratete Personen (in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebend);
alleinstehende Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt leben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten.
Von CHF 100.– bis CHF 413'100.– ▸ CHF 21.75 je CHF 100.
Von CHF 413'100.– bis CHF 600'000.– ▸ CHF 28.– je CHF 100.
Über CHF 600'000.– ▸ CHF 29.– je CHF 100.
Die Steuererklärung Basel-Stadt muss jährlich ausgefüllt und eingereicht werden. In der Regel erhalten steuerpflichtige Personen im Januar die Aufforderung zur Abgabe. Die Frist zur Einreichung liegt normalerweise Ende März, kann aber auf Antrag verlängert werden.
In der Steuererklärung müssen sämtliche Einkünfte, Vermögenswerte und Abzüge angegeben werden. Dazu gehören unter anderem:
Besonders hilfreich ist der Steuerrechner Basel-Stadt, mit dem Sie bereits im Voraus eine grobe Einschätzung
Ihrer Steuerbelastung vornehmen können. Dieses Tool ist online verfügbar und hilft dabei, verschiedene Szenarien durchzuspielen und Optimierungspotenziale zu erkennen.
Neben der Einkommenssteuer wird in Basel-Stadt auch eine Vermögenssteuer erhoben. Diese betrifft das gesamte Vermögen einer Person, einschliesslich Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien und weiterer Vermögenswerte. Auch hier gibt es Abzüge, beispielsweise für Schulden oder Hypotheken.
Die Vermögenssteuer wird auf den Nettowert des Vermögens erhoben. Die Höhe des Steuersatzes ist ebenfalls progressiv gestaltet, wobei geringere Vermögenswerte weniger stark besteuert werden als
höhere. Es lohnt sich daher, die eigenen Vermögensverhältnisse genau zu dokumentieren und mögliche Abzüge geltend zu machen.
Ab Steuerperiode 2024
Der Tarif A (Grundtarif) ist anwendbar für alleinstehende Personen:
Ab Steuerperiode 2024
Der Tarif B ist anwendbar für: verheiratete Personen (in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebend).
Ein grosser Vorteil für Steuerpflichtige ist die Steuern Basel-Stadt Online Plattform. Hier können Steuererklärungen digital ausgefüllt und eingereicht werden. Zudem bietet die Plattform eine Vielzahl von Informationen und Hilfsmitteln, darunter:
Die E-Steuern Basel-Stadt erleichtern den gesamten Prozess erheblich, da sie eine bequeme und zeitsparende Möglichkeit bieten, steuerliche Pflichten zu erfüllen. Die
elektronische Einreichung ist zudem sicher und effizient.
Es gibt verschiedene Strategien, um die Steuerlast in Basel-Stadt zu optimieren. Hier einige bewährte Tipps:
Abzüge voll ausschöpfen: Nutzen Sie alle möglichen Abzüge wie Berufsauslagen, Krankheitskosten oder Vorsorgebeiträge.
Frühzeitig planen: Nutzen Sie den Steuerrechner, um frühzeitig Optimierungspotenzial zu erkennen.
Vermögen strategisch verwalten: Reduzieren Sie die Vermögenssteuer durch gezielte Investitionen oder Schuldentilgung.
Fristverlängerung beantragen: Falls Sie mehr Zeit benötigen, können Sie online eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen.
Professionelle Beratung: Komplexere Steuerfälle können durch einen Steuerberater effizient bearbeitet werden.