Steuerberater Therwil

Steuerberatung Therwil
Steuerberatung Therwil

Telefonnummer 061 508 72 01

 

Als Steuerberater in Therwil sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln. Wir bieten umfassende Beratung für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder die komplexen Fragestellungen geht.

 

Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren Zielen passen.

 

Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung Baselland, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von steuerlichen Optimierungsstrategien. Besonders bei komplexen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können wir auf unsere Expertise zählen.

 

Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und profitieren Sie von einer Beratung, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und transparent regelt.

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Steuerberatung und Steuererklärung in Therwil – Preise und Kosten im Überblick

Wenn Sie Ihre Steuererklärung in Therwil ausfüllen lassen möchten, bieten wir Ihnen eine transparente Preisgestaltung, die sich nach dem Aufwand und der Komplexität Ihres Falls richtet. Hier eine Übersicht der gängigen Kosten:

  • Einfache Steuererklärung für Privatpersonen oder Ehepaare:
    CHF 100.– bis CHF 300.–
    Diese Kosten gelten für unkomplizierte Steuererklärungen, bei denen keine komplexen Vermögenswerte oder steuerlichen Fragestellungen berücksichtigt werden müssen.

  • Komplexere Steuererklärung (z.B. Wertschriften, Hypotheken, Immobilien):
    CHF 300.– bis CHF 1'000.–
    Wenn Ihre Steuererklärung zusätzliche Elemente wie Kapitalanlagen, Immobilien oder spezielle Abzüge umfasst, kann der Preis je nach Aufwand variieren.

  • Steuererklärung für eine GmbH oder AG:
    ab CHF 800.–
    Die Steuererklärung für eine GmbH oder AG erfordert oft mehr Aufwand, da neben der privaten Steuererklärung auch unternehmerische Einkünfte und Ausgaben berücksichtigt werden müssen.

  • Steuererklärung für selbständig Erwerbende mit Jahresabschluss:
    CHF 500.– bis CHF 800.–
    Für selbständig Erwerbende, die bereits einen Jahresabschluss haben, fallen die Kosten in dieser Preisspanne an, je nach Umfang und Komplexität der Steuererklärung.

  • Steuerberatung zur Steueroptimierung:
    ab CHF 150.– bis CHF 300.– pro Stunde
    Wenn Sie Ihre Steuerbelastung optimieren möchten, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre finanzielle Situation und Ihre Ziele abgestimmt ist. Hier fallen Stundensätze an, die je nach Komplexität variieren.

Wir bieten Ihnen eine kompetente und persönliche Beratung, um Ihre Steuererklärung professionell und effizient zu bearbeiten. Wenn Sie weitere Fragen zu den Kosten haben oder einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Fristverlängerung

Fristverlängerung für die Steuererklärung in Baselland: Wichtige Termine und Möglichkeiten

Die Abgabe der Steuererklärung ist für viele eine jährliche Herausforderung. In Baselland gibt es klare Fristen für die Einreichung, je nach steuerlicher Situation. Wer mehr Zeit benötigt, kann unter bestimmten Bedingungen eine Fristverlängerung beantragen.

Einreichungsfristen nach Steuerstatus

Je nach Erwerbsstatus gelten in Baselland unterschiedliche Abgabefristen:

  • 31. März: Für unselbständig Erwerbstätige und Nichterwerbstätige
  • 30. Juni: Für Selbständigerwerbende und juristische Personen
  • 30. November: Für sekundär Steuerpflichtige, z. B. Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz steuerpflichtiges Einkommen oder Vermögen haben

Automatische Fristverlängerung um zwei Monate

Falls die Abgabe bis zum offiziellen Termin nicht möglich ist, gewährt die Steuerbehörde automatisch eine Fristverlängerung von zwei Monaten – ohne Antrag und ohne Gebühr.

Fristverlängerung über zwei Monate hinaus

Wer eine längere Frist benötigt, muss eine offizielle Anfrage stellen. Dabei gilt:

  • Mehr als zwei Monate Verlängerung: Es wird eine Gebühr von CHF 40.– erhoben.
  • Mehr als acht Monate Verlängerung: Eine Begründung ist erforderlich, und die Steuerbehörde entscheidet individuell über die Bewilligung. Die Bestätigung wird in diesem Fall per Post zugestellt.

Warum eine Fristverlängerung sinnvoll sein kann

Eine gut ausgefüllte Steuererklärung hilft, Fehler und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wer noch Belege benötigt oder professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, kann mit einer Fristverlängerung Stress vermeiden.

 

In Baselland sind die Abgabetermine klar geregelt, aber es gibt auch flexible Möglichkeiten für Fristverlängerungen. Während eine kurze Verlängerung bis zu zwei Monaten unkompliziert gewährt wird, sind längere Fristerstreckungen gebührenpflichtig und müssen beantragt werden. Wer frühzeitig plant, kann sich unnötige Kosten und Zeitdruck ersparen.

Steuerfuss in Therwil

Der Steuerfuss in Therwil setzt sich wie folgt zusammen:

  • Gemeinde: 52%
  • Katholische Kirche: 7%
  • Reformierte Kirche: 0.5%

Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen in Therwil auf ihr Einkommen bzw. Vermögen entsprechend dieser Prozentsätze Steuern zahlen müssen, zusätzlich zu den Kirchensteuern, falls sie Mitglied der jeweiligen Kirche sind.

Steuern sparen in Therwil – Steuerabzüge in Baselland

Wer in der Schweiz, und speziell in Therwil, Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Abzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier haben wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:

  1. Fahrtkosten zur Arbeit
    Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

  2. Verpflegungskosten im Beruf
    Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.

  3. Sonstige Berufsauslagen
    Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.

  4. Kosten für Versicherungsprämien
    Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.

  5. Gemeinnützige Spenden
    Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.

  6. Spenden an politische Parteien
    Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

  7. Private Vorsorge (Säule 3a)
    Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.

  8. Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
    Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.

  9. Berufliche Vorsorge (Säule 2)
    Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.

  10. Zinsen von Krediten und Hypotheken
    Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.

  11. Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
    Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.

  12. Kinder und sozialer Pauschalabzug
    Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.

  13. Alimente und Unterhaltsbeiträge
    Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.

  14. Ehepaare
    Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.

  15. Aus- und Weiterbildung
    Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.

  16. Renovationen und Gebäudeunterhalt
    Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.

  17. Verkauf von Immobilien
    Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.

  18. Home Office
    Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.

  19. Aktien
    Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.

  20. Selbstständige
    Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.

Indem Sie diese Abzüge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, können Sie Ihre Steuerlast deutlich senken. Wenn Sie Unterstützung bei der Steueroptimierung oder der genauen Berechnung der Abzüge benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Steuerberater in Therwil gerne zur Verfügung.

Welche Unterlagen benötigen wir um die Steuererklärung auszufüllen können?

Checkliste Therwil für die Steuererklärung Baselland:

 

Persönliche Angaben:

  • Geburtsdatum
  • AHV-Nummer
  • Zivilstand
  • Konfession
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Beschäftigungsgrad in %
  • Selbständigerwerbend Ja oder Nein
  • Inhaber / Teilhaber der Firma
  • Telefonnummer Privat und Geschäft
  • E-Mail Adresse

Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr der Kinder
  • Schule oder Lehrfirma
  • Ende der Ausbildung
  • Einkommen im Steuer aus (Erwerb / Stipendien / Renten)
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Unterstützungsbedürftige:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr
  • Wohnort und Adresse
  • Unterstützungsbetrag im Steuerjahr
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Allgemein:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Kopie der letzten Veranlagungsverfügung
  • Wohnsitz am 01.01. und 31.12
  • Bei Heirat / Trennung / Scheidung: Datum
  • Wertschriften und Guthaben aus Vorempfang, Erbschaft, Schenkung abgetetren oder erhalten

Einkünfte im In- und Ausland:

  • Sämtliche Lohnausweise Haupt- und Nebenerwerb, Situngsgelder, VR-Honorare etc.
  • Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Definitver Jahreschabschluss mit Kontoblätter
  • Bescheinigungen über AHV-, IV, Pensionskassen- und übrigen Renten
  • Abrechnungen über Taggelder aus Unfall und Krankheit, sowie Arbeitslosen- und EO-Entschädigungen
  • Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
  • Unterhaltsleistungen vom geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten für sich und Kinder
  • Kapitalabfindung
  • Unverteilte Erbschaften
  • Weitere Einkommen

Liegenschaften:

  • Kanton / Gemeinde / Strasse mit Nummer / Parzelle oder STWEG-Nr. / Baujahr
  • Im Steuerjahr neu erhaltene Schätzungen
  • Nettomieteinnahmen je Mieter
  • Angaben zu Wohnrechten und übrigen Erträgen
  • Bezahlte Bauchrechtszinsten
  • Rechnungskopien über effektive Unterhaltskosten
  • Vermietung möbilierter Ferienwohnungen

Wertschriften:

  • Saldo per 31.12 und Bruttozins des Steuerjahres sämtlicher Bankkonti (Zinsausweise)
  • Neu eröffnete Konti und saldierte Konti
  • Aktien / Obligationen / Fonds
  • Darlehens- und Kontokorrentguthaben

Berufsauslagen:

  • Fahrtkosten (Abo öffentliches Verkehrsmittel, Fahr- Motorrad, Privatauto km pro Tag)
  • Auswärtige Verpflegung (Anzahl Tage) / Kantine vorhanden?
  • Mehrkosten Wochenaufenthalter
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten

Schulden:

  • Hypotheken, Kredite, Darlehen per 31.12 und bezahlte Zinsen
  • Direkt erhaltene Zinsbeihilfen

Versicherungsprämien:

  • Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien
  • Rückerstattung Krankenkassenprämien
  • Lebensversicherungen Rückkaufswert per 31.12

Krankheitskosten:

  • Rechnungskopien von hohen selbstbezahlen Arzt- und Zahnarztkosten, Spital, Pflegeheim, Spitex abzüglich Rückvergütungen von Krankenkassen

Übrige Abzüge:

  • Unterhaltbeiträge an den getrennt / geschieden lebenden Ehegatten und Kinder
  • Beiträge an die AHV und Unfallversicherung
  • Bescheinigung über Einkaufsjahre an die berufliche Vorsorge Säule 2
  • Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a

 

Gemeinde Therwil - Steuern in Therwil – Kontakt und Aufgaben der Steuerabteilung

Die Steuerabteilung der Gemeinde Therwil ist für verschiedene Aufgaben rund um die Veranlagung und Abrechnung von Steuern zuständig. Hier finden Sie die Kontaktdaten sowie eine kurze Beschreibung der Hauptaufgaben:

 

Adresse:
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil

Telefon:
061 725 22 50

E-Mail:
steuern@therwil.ch

 

Beschreibung der Hauptaufgaben:

  • Veranlagung der unselbständig erwerbenden und nicht erwerbstätigen Steuerpflichtigen:
    Die Steuerabteilung ist verantwortlich für die Festsetzung der Steuerbeträge für alle steuerpflichtigen Personen, die in Therwil wohnen und entweder unselbständig erwerbstätig oder nicht erwerbstätig sind.

  • Rechnungsstellung für provisorische und definitive Steuerrechnungen:
    Nach der Veranlagung werden die Steuerrechnungen erstellt – zunächst provisorisch und später definitiv, wenn die Veranlagung abgeschlossen ist.

  • Steuerinkasso:
    Die Abteilung ist ebenfalls für das Inkasso der Steuerbeträge zuständig, um sicherzustellen, dass die fälligen Steuern ordnungsgemäss eingezogen werden.