Telefonnummer 061 508 72 01
Als Steuerberater in Therwil sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln. Wir bieten umfassende Beratung für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder die komplexen Fragestellungen geht.
Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren Zielen passen.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung Baselland, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von steuerlichen Optimierungsstrategien. Besonders bei komplexen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können wir auf unsere Expertise zählen.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und profitieren Sie von einer Beratung, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und transparent regelt.
✓Günstig und professionell die Steuererklärung vom Experten ausfüllen lassen
✓ Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen
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✓ Keine Zeit? Wir holen kostenlos die Steuererklärung bei Ihnen ab
Heute anfragen und bis zu 50% sparen. Rufen Sie uns auf der Telefonnummer 061 508 72 01 an oder Schreiben Sie uns eine Nachricht.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung in Therwil ausfüllen lassen möchten, bieten wir Ihnen eine transparente Preisgestaltung, die sich nach dem Aufwand und der Komplexität Ihres Falls richtet. Hier eine Übersicht der gängigen Kosten:
Einfache Steuererklärung für Privatpersonen oder Ehepaare:
CHF 100.– bis CHF 300.–
Diese Kosten gelten für unkomplizierte Steuererklärungen, bei denen keine komplexen Vermögenswerte oder steuerlichen Fragestellungen berücksichtigt werden müssen.
Komplexere Steuererklärung (z.B. Wertschriften, Hypotheken, Immobilien):
CHF 300.– bis CHF 1'000.–
Wenn Ihre Steuererklärung zusätzliche Elemente wie Kapitalanlagen, Immobilien oder spezielle Abzüge umfasst, kann der Preis je nach Aufwand variieren.
Steuererklärung für eine GmbH oder AG:
ab CHF 800.–
Die Steuererklärung für eine GmbH oder AG erfordert oft mehr Aufwand, da neben der privaten Steuererklärung auch unternehmerische Einkünfte und Ausgaben berücksichtigt werden
müssen.
Steuererklärung für selbständig Erwerbende mit Jahresabschluss:
CHF 500.– bis CHF 800.–
Für selbständig Erwerbende, die bereits einen Jahresabschluss haben, fallen die Kosten in dieser Preisspanne an, je nach Umfang und Komplexität der Steuererklärung.
Steuerberatung zur Steueroptimierung:
ab CHF 150.– bis CHF 300.– pro Stunde
Wenn Sie Ihre Steuerbelastung optimieren möchten, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre finanzielle Situation und Ihre Ziele abgestimmt ist. Hier fallen
Stundensätze an, die je nach Komplexität variieren.
Wir bieten Ihnen eine kompetente und persönliche Beratung, um Ihre Steuererklärung professionell und effizient zu bearbeiten. Wenn Sie weitere Fragen zu den Kosten haben oder einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Fristverlängerung für die Steuererklärung in Baselland: Wichtige Termine und Möglichkeiten
Die Abgabe der Steuererklärung ist für viele eine jährliche Herausforderung. In Baselland gibt es klare Fristen für die Einreichung, je nach steuerlicher Situation. Wer mehr Zeit benötigt, kann
unter bestimmten Bedingungen eine Fristverlängerung beantragen.
Je nach Erwerbsstatus gelten in Baselland unterschiedliche Abgabefristen:
Falls die Abgabe bis zum offiziellen Termin nicht möglich ist, gewährt die Steuerbehörde automatisch eine Fristverlängerung von zwei Monaten – ohne Antrag und ohne Gebühr.
Wer eine längere Frist benötigt, muss eine offizielle Anfrage stellen. Dabei gilt:
Eine gut ausgefüllte Steuererklärung hilft, Fehler und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wer noch Belege benötigt oder professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, kann mit einer Fristverlängerung Stress vermeiden.
In Baselland sind die Abgabetermine klar geregelt, aber es gibt auch flexible Möglichkeiten für Fristverlängerungen. Während eine kurze Verlängerung bis zu zwei Monaten unkompliziert gewährt wird, sind längere Fristerstreckungen gebührenpflichtig und müssen beantragt werden. Wer frühzeitig plant, kann sich unnötige Kosten und Zeitdruck ersparen.
Der Steuerfuss in Therwil setzt sich wie folgt zusammen:
Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen in Therwil auf ihr Einkommen bzw. Vermögen entsprechend dieser Prozentsätze Steuern zahlen müssen, zusätzlich zu den Kirchensteuern, falls sie Mitglied der jeweiligen Kirche sind.
Wer in der Schweiz, und speziell in Therwil, Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Abzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier haben wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:
Fahrtkosten zur Arbeit
Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Verpflegungskosten im Beruf
Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.
Sonstige Berufsauslagen
Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.
Kosten für Versicherungsprämien
Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.
Gemeinnützige Spenden
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.
Spenden an politische Parteien
Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Private Vorsorge (Säule 3a)
Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.
Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.
Berufliche Vorsorge (Säule 2)
Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.
Zinsen von Krediten und Hypotheken
Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.
Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.
Kinder und sozialer Pauschalabzug
Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.
Ehepaare
Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.
Aus- und Weiterbildung
Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.
Renovationen und Gebäudeunterhalt
Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.
Verkauf von Immobilien
Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.
Home Office
Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.
Aktien
Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.
Selbstständige
Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.
Indem Sie diese Abzüge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, können Sie Ihre Steuerlast deutlich senken. Wenn Sie Unterstützung bei der Steueroptimierung oder der genauen Berechnung der Abzüge benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Steuerberater in Therwil gerne zur Verfügung.
Checkliste Therwil für die Steuererklärung Baselland:
Persönliche Angaben:
Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:
Unterstützungsbedürftige:
Allgemein:
Einkünfte im In- und Ausland:
Liegenschaften:
Wertschriften:
Berufsauslagen:
Schulden:
Versicherungsprämien:
Krankheitskosten:
Übrige Abzüge:
Die Steuerabteilung der Gemeinde Therwil ist für verschiedene Aufgaben rund um die Veranlagung und Abrechnung von Steuern zuständig. Hier finden Sie die Kontaktdaten sowie eine kurze Beschreibung der Hauptaufgaben:
Adresse:
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Telefon:
061 725 22 50
E-Mail:
steuern@therwil.ch
Beschreibung der Hauptaufgaben:
Veranlagung der unselbständig erwerbenden und nicht erwerbstätigen Steuerpflichtigen:
Die Steuerabteilung ist verantwortlich für die Festsetzung der Steuerbeträge für alle steuerpflichtigen Personen, die in Therwil wohnen und entweder unselbständig erwerbstätig oder nicht
erwerbstätig sind.
Rechnungsstellung für provisorische und definitive Steuerrechnungen:
Nach der Veranlagung werden die Steuerrechnungen erstellt – zunächst provisorisch und später definitiv, wenn die Veranlagung abgeschlossen ist.
Steuerinkasso:
Die Abteilung ist ebenfalls für das Inkasso der Steuerbeträge zuständig, um sicherzustellen, dass die fälligen Steuern ordnungsgemäss eingezogen werden.