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Frist Steuererklärung Basel Landschaft natürliche Personen

Steuerfristen in Baselland: Wichtige Termine im Überblick

Jedes Jahr müssen Steuerpflichtige ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen. In Baselland gibt es unterschiedliche Fristen, je nach Erwerbsstatus. Damit keine unnötigen Mahngebühren oder Verzugszinsen anfallen, lohnt es sich, die entsprechenden Termine im Blick zu behalten.

Einreichungsfristen nach Steuerstatus

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung hängt davon ab, ob man unselbständig oder selbständig erwerbstätig ist oder ob eine juristische Person betroffen ist.

  • 31. März: Gilt für unselbständig Erwerbstätige und Nichterwerbstätige. Wer angestellt ist oder kein Erwerbseinkommen hat, muss bis zu diesem Datum seine Steuererklärung einreichen.
  • 30. Juni: Diese Frist betrifft Selbständigerwerbende sowie juristische Personen wie Aktiengesellschaften oder GmbHs. Aufgrund der komplexeren Steuerberechnung gibt es für diese Gruppe eine längere Abgabefrist.
  • 30. November: Dieser Termin gilt für Personen mit einer sekundären Steuerpflicht, zum Beispiel bei Wohnsitz im Ausland mit steuerpflichtigem Einkommen oder Vermögen in der Schweiz.

Wichtige Hinweise zur Einhaltung der Fristen

Wer die Frist nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Für eine Verlängerung um bis zu zwei Monate ist in Baselland kein Antrag erforderlich – sie wird automatisch gewährt. Für längere Fristerstreckungen ist jedoch ein offizielles Gesuch nötig, das mit einer Gebühr verbunden sein kann.

 

Um Verzögerungen und unnötige Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen und bei Bedarf Unterstützung durch eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. So bleibt genügend Zeit, um alle Unterlagen korrekt einzureichen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

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