Jedes Jahr steht die Steuererklärung an – und wie immer beginnt der Countdown, sobald die Formulare eintreffen. Für das Steuerjahr 2024 erfolgt der Versand der Unterlagen Anfang Februar 2025.
Danach bleibt nicht viel Zeit: Die Steuererklärung muss bis spätestens 31. März 2025 vollständig eingereicht werden.
Wer die Abgabefrist verstreichen lässt, muss mit einer Mahnung rechnen. Das Steueramt verschickt eine Erinnerung und erhebt dafür eine Gebühr von CHF 40.–. Wird auch auf die zweite Mahnung nicht
reagiert, setzt das Steueramt die geschuldete Steuer selbst fest – oft weniger vorteilhaft als eine korrekt ausgefüllte Erklärung.
Sollte es zeitlich eng werden, besteht die Möglichkeit, eine Fristerstreckung zu beantragen. Damit kann die Abgabefrist verlängert werden, allerdings nur, wenn der Antrag rechtzeitig erfolgt. Es
lohnt sich also, frühzeitig eine Verlängerung zu beantragen, wenn klar ist, dass die reguläre Frist nicht eingehalten werden kann.
Je früher die Steuererklärung eingereicht wird, desto schneller kann sie bearbeitet werden. Wer zu lange wartet, riskiert nicht nur Mahngebühren, sondern auch die Festsetzung einer provisorischen Steuer durch die Behörden. Zudem können fehlende Unterlagen oder Unklarheiten frühzeitig geklärt werden, wenn man sich frühzeitig mit der Steuererklärung befasst.
Wer sich unsicher fühlt oder wenig Zeit hat, kann auch professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Steuerberater helfen dabei, die Steuerlast zu optimieren und Fehler zu vermeiden. Wichtig ist aber in jedem Fall, die Fristen im Auge zu behalten, um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden.