Fristverlängerung Steuererklärung Basel-Stadt

Bis wann kann die Frist für die Steuererklärung für natürliche Personen verlängert werden? Fristerstreckung eSteuern Basel Stadt

Im Februar 2025 wird die Steuererklärung 2024 an die Einwohner Basel-Stadt gesendet.

Steuerfrist: 31.03.2025
Kostenlose Fristverlängerung: 30.09.2025
Maximale Fristverlängerung: 31.12.2025

 

Die Steuererklärung sollte man bis zum 31.03.2025 an die Steuerverwaltung einreichen. Wem es nicht möglich ist die Steuererklärung bis zu diesem Termin einzureichen, der kann eine gebührenfreie Fristverlängerung bis zum 30.09.2025 verlangen. Die Fristverlängerungskarte ist bei der Steuererklärung dabei.

 

Wer eine noch längere Fristverlängerung möchte der muss einen Grund angeben und es wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben. 

 

Wenn sie die Steuererklärung von uns ausfüllen lassen, dann können wir ihnen helfen bei der Fristverlängerung oder sie machen die Verlängerung direkt bei der Steuerverwaltung. 

 

Hier geht es zur Webseite von der Steuerverwaltung: Fristverlängerung

Möchten Sie die Steuererklärung ausfüllen lassen?

Telefonnummer 061 508 72 01

Falls sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuerklärung benötigen, dann können sie sich gerne an uns wenden. Wir füllen einfache Steuererklärungen ab CHF 59.- aus. Melden sie sich bei uns für eine kostenloses Erstgespräch.