Fristverlängerung Steuererklärung Basel-Stadt

Bis wann kann die Frist für die Steuererklärung für natürliche Personen verlängert werden?

Im Februar 2024 wird die Steuererklärung 2023 an die Einwohner Basel-Stadt gesendet.

 

Die Steuererklärung sollte man bis zum 31.03.2024 an die Steuerverwaltung einreichen. Wem es nicht möglich ist die Steuererklärung bis zu diesem Termin einzureichen, der kann eine gebührenfreie Fristverlängerung bis zum 30.09.2024 verlangen. Die Fristverlängerungskarte ist bei der Steuererklärung dabei.

 

Wer eine noch längere Fristverlängerung möchte der muss einen Grund angeben und es wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben. 

 

Wenn sie die Steuererklärung von uns ausfüllen lassen, dann können wir ihnen helfen bei der Fristverlängerung oder sie machen die Verlängerung direkt bei der Steuerverwaltung. 

 

Hier geht es zur Webseite von der Steuerverwaltung: Fristverlängerung

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung?

Falls sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuerklärung benötigen, dann können sie sich gerne an uns wenden. Wir füllen einfache Steuererklärungen ab CHF 100.- aus. Melden sie sich bei uns für eine kostenloses Erstgespräch.