Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Vermächtnis anfällt. Im Kanton Basel-Stadt gibt es klare Regelungen, welche Personen wie viel
Erbschaftssteuer zahlen müssen. Dabei spielt der Verwandtschaftsgrad eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag geben wir einen detaillierten Überblick über die Besteuerung, die Freibeträge
sowie Möglichkeiten zur Steueroptimierung.
Nicht alle Erben müssen im Kanton Basel-Stadt Erbschaftssteuer zahlen. Die Steuer wird hauptsächlich bei Erbschaften für entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen erhoben. Ehepartner
und direkte Nachkommen sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Je enger die Beziehung, desto geringer ist der Steuersatz.
Steuersätze für Erbschaften in Basel-Stadt:
Ehepartner, Nachkommen: steuerfrei
Eltern: 5–11 %
Geschwister: 7,5–16,5 %
Lebenspartner: 7,5–16,5 %
Andere Personen: 22,5–49,5 %
Darüber hinaus gibt es eine spezielle Berechnung für weitere Verwandtschaftsgrade, die sich nach fixen Steuersätzen richtet:
Eltern: 4 %
Grosseltern, Geschwister: 6 %
Neffen/Nichten: 8 %
Onkel/Tante, Schwager/Schwägerin: 10 %
Weitere Verwandte: 14 %
Andere Personen: 18 %
Zur Berechnung der Erbschaftssteuer wird der jeweilige Steuersatz mit einem Zuschlag multipliziert. Die Zuschläge hängen vom Gesamtwert der Erbschaft ab:
bis 100'000 CHF: 25 %
bis 200'000 CHF: 50 %
bis 500'000 CHF: 75 %
bis 1'000'000 CHF: 100 %
bis 2'000'000 CHF: 125 %
bis 3'000'000 CHF: 150 %
über 3'000'000 CHF: 175 %
Das bedeutet, dass der Steuerbetrag nicht nur vom Verwandtschaftsgrad, sondern auch von der Höhe der Erbschaft abhängt. Je höher der Betrag, desto mehr Zuschläge werden fällig.
Es gibt keine allgemeinen Freibeträge, abgesehen von der vollständigen Steuerbefreiung für Ehepartner und direkte Nachkommen.
Grundsätzlich haftet der Empfänger der Erbschaft für die Erbschaftssteuer. Das bedeutet, dass derjenige, der das Erbe oder ein Vermächtnis erhält, die Steuer schuldet. Bei mehreren Erben wird die
Steuer anteilig auf die Empfänger verteilt.
Es gibt einige legale Wege, um die Erbschaftssteuerlast zu reduzieren:
Schenkungen zu Lebzeiten: Wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten weitergibt, kann unter Umständen Steuern sparen. Allerdings können in Basel-Stadt Schenkungssteuern anfallen.
Testamentarische Gestaltung: Eine clevere Nachlassplanung kann helfen, Steuerbelastungen zu minimieren, indem Begünstigte mit niedrigeren Steuersätzen bedacht werden.
Lebensversicherung: Eine Auszahlung aus einer Lebensversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein.
Wohneigentum: In manchen Fällen kann der Erhalt von selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich günstiger sein als Bargeld.
Die Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Stadt ist vergleichsweise hoch, insbesondere für entferntere Verwandte und nicht verwandte Personen. Wer sich rechtzeitig mit der Nachlassplanung beschäftigt, kann allerdings durch geschickte Gestaltung die Steuerlast optimieren. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten kann helfen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und ungewollte Steuerfallen zu vermeiden.